Besonderheiten bei der Schweriner Straßenbahn

Stand: 12. Oktober 2010

 

Inhalt:

Bedienung der Weichenstraße zur Abstellfläche Btf. Haselholz (12.10.10)

Behelfsbrücke An der Crivitzer Chaussee (09.07.10)

Unterführung Ludwigsluster Chaussee / Hamburger Allee (09.01.05)

 

Bedienung der Weichenstraße zur Abstellfläche Btf. Haselholz

Erstmals wurden in Schwerin in einem Betriebshof Weichen mit elektrischen Stellvorrichtungen ausgestattet. Dies betrifft ab 8. Oktober 2010 die Weichen 5-71 und 5-73 bis 5-79 vor der Abstellfläche. Diese Weichen dürfen grundsätzlich nicht aufgeschnitten werden. Auf Grund der kurzen Entfernungen der Weichen untereinander ist elektrisch nur ein komplexes Stellen aller Weichen eines Fahrweges möglich. Die Bedienung der elektrischen Weichenstellvorrichtungen der Weichen erfolgt beim spitz Befahren der Weichen (Regelfahrtrichtung) durch Taster auf der Bedientafel und einer elektronischen Weichensteuerung. Bei Fahrten entgegengesetzt der Regelfahrtrichtung erfolgt die Ansteuerung der Weichenstellvorrichtung der stumpf befahrenen Weichen durch Gleisstromkreise.

In der Grundstellung sind die Leuchttaster auf der Tafel sowie die Signalgeber dunkel. Sofern sich ein Schienenfahrzeug im Bereich einer der Weichen befindet erscheint auf dem Signalgeber das Signal F0 (Halt). Es kann kein Zielgleis gewählt werden.

Vor dem Befahren der der Weichen in Regelfahrtrichtung ist vor dem Signalgeber zu halten. An der Schalttafel wird durch Betätigen des entsprechenden Leuchttasters das gewünschte Zielgleis eingestellt. Während des Stellvorgangs der Weichen blinkt der Leuchttaster und am Signalgeber erscheinen die Signale F0 (Halt) und F6 (Anforderung). Nach erfolgten Stellvorgang der Weichen leuchtet der Leuchttaster des gewählten Gleises dauerhaft und am Signalgeber erscheint das Signal F1 (Fahrt geradeaus). Nach vorbeifahrt am Signalgeber erscheint das Signal F0 (Halt). Es kann kein Zielgleis vorgewählt werden. Ein manuelles Stellen der Weichen im weiteren Fahrtverlauf ist jedoch möglich. Nach dem Verlassen der letzten Weiche erlischt das Signal F0 (Halt) und die Anlage befindet sich wieder in Grundstellung. Bei falscher Gleiswahl kann vor der Vorbeifahrt am Signalgeber die Fahrstraße am Taster Fahrtrücknahme korrigiert werden. Die Anlage befindet sich dann wieder in Grundstellung.

Werden die Weichen aus einem der Gleise 1 bis 9 in Richtung Wagenhalle stumpf befahren und findet sich kein weiteres Fahrzeug im Bereich der Weichen 5-71, 5-73 bis 5-79, so wird der Fahrweg unmittelbar vor Befahren des Herzstückes der ersten Weiche bis zur Weiche 5-71 ebenfalls elektrisch gestellt. Am Signalgeber erscheint das Signal F0 (Halt). An der Schalttafel kann kein Zielgleis eingestellt werden. Nachdem die letzte Weiche des Fahrweges frei gefahren wurde erlischt das Signal F0 (Halt). Die Anlage befindet wieder in Grundstellung.

Bei Störungen der Anlage ist die Leitstelle zu informieren und die Weichen händisch zu stellen.

Bedientafel der Weichenstraße vor der Abstellfläche im Btf. Haselholz.
Foto Axel Aurich

 

Behelfsbrücke An der Crivitzer Chaussee

Das Befahren der Behelfsbrücke An der Crivitzer Chaussee ist in einer Dienstanweisung geregelt.

Der eingleisige Abschnitt darf mit maximal 30 km/h befahren werden. Für die Rückfallweichen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöht (im Normalfall dürfen Weichen in Schwerin nur mit 15 km/h befahren werden).

Der Beginn des eingleisigen Abschnitts ist mit dem Signal So5 (Begegnungsverbot -Anfang-) und des Ende mit dem Signal So6 (Begegnungsverbot -Ende-) gekennzeichnet. Das Signal So5 kennzeichnet auch Punkt, an dem die Zugspitze zu halten hat, wenn der Anschnitt nicht befahren werden darf. In Richtung Gartenstadt muss vor dem Befahren des eingleisigen Abschnittes am Signal Sh 1 (Zwangshalt) angehalten werden. Bei der Ausfahrt aus dem eingleisigen Abschnitt ist die genaue Lage der Weichenzungen zu prüften.

Die Zugsicherung des Abschnitts im Regelbetrieb erfolgt durch augenscheinliche Sichtprüfung durch die Fahrbediensteten. Stadtwärts fahrende Züge haben Vorfahrt. Landwärts fahrende Züge dürfen den in den eingleiseigen Streckenabschnitt nicht einfahren, wenn ein stadtwärts fahrender Zug aus der Haltestelle Gartenstadt abgefahren ist und sich ein Zug in der landwärtigen Haltestelle Gartenstadt befindet. Bei eingeschränkter Sicht oder bei Störungen erfolgt die Sicherung im Zugmeldeverfahren durch die Leitstelle. Der Fahrbedienstete muss per Funk vor dem Befahren des Abschnittes einen mündlichen Fahrauftrag einholen. Das Verlassen des Abschnittes ist ebenfalls der Leitstelle mitzuteilen.

Kommt es zu einer Gegenüberfahrt (Züge sind von beiden Seiten eingefahren) haben beide Züge sofort, ggf. mit einer Gefahrenbremsung, anzuhalten. Eine Weiterfahrt ist erst auf Anweisung des amtierenden Betriebsleiters, der sich vor Ort befinden muss, zulässig. Fahrgäste dürfen die Züge nur dann verlassen, wenn keine Gefährdung besteht.

 

Unterführung Ludwigsluster Chaussee / Hamburger Allee

Dieses Bauwerk ist kein Straßenbahntunnel im Sinne der BOStrab, sondern eine Unterführung. Die Inbetriebnahme war am 7. Oktober 1979 im Zusammenhang mit der Streckeneröffnung nach Neu Pampow. Sie besitzt eine automatische signalisierte Folgezugsperre. Die ursprüngliche Anlage war mit der Eröffnung installiert worden, ging aber wenig später kaputt. Ersatzteile waren damals nur schlecht zu beschaffen. So war die Anlage in den Folgejahren immer wieder für zum Teil längere Zeit außer Betrieb. Erst die jetzige, Ende 1994 errichtete, Anlage brachte eine durchgreifende Besserung.

Funktionsweise: Beide Fahrrichtungen haben jeweils eine eigene von der Gegenrichtung unabhängige Signalanlage. Die Signale stehen in Fahrtrichtung jeweils ca. 50 Meter vor der Unterführung. In der Grundstellung sind die Signale dunkel. Fährt ein Zug in Richtung Unterführung über einen Signalkontakt, der sich ca. 150 Meter vor dem Signal befindet, wird das Signalbild F1 (Fahrt frei gegeben) gezeigt. Fährt der Zug am Signal vorbei, wird das Signalbild F0 (Halt) gezeigt. Ein eventuell folgender Zug muss dann am Signal anhalten. Hat der erste Zug die Unterführung verlassen und ein weiterer Signalkontakt ca. 150 Meter hinter der Unterführung passiert, wird das Signal wieder dunkel. Sollte sich ein weiterer Zug angemeldet haben wird dann für den Folgezug erneut das Signalbild F1 gezeigt. Eine Vorbeifahrt am Signalbild F0 führt nicht zu einer Zwangsbremsung.

Ist die Signalanlage gestört oder kein eindeutiges Signalbild zu erkennen, ist nach der DF Strab Schwerin §61 Punkt 6 zu verfahren. Darin heißt es "Bei Ausfall oder Störung der Fahrsignalanlage der Unterführung Ludwigsluster Chaussee ist vor der Signalanlage anzuhalten. Anschließend darf die Unterführung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h befahren werden."

Außerdem ist grundsätzlich die Außen- und Innenbeleuchtung beim Passieren der Unterführung einzuschalten. (DF Strab Schwerin §25 Punkt 6).

Der historische Triebwagen 26 fährt am 8. Januar 2005 in die Unterführung Ludwigsluster Chaussee / Hamburger Allee ein. Das Foto zeigt das Fahrsignal an der südlichen Einfahrt. Deutlich ist auch der im Gleis befindliche gelbe Signalkontakt zu erkennen.
Foto Henry Meyer

 

© 20.04.09 Axel Aurich www.schweriner-nahverkehr.de