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Die
Entwicklung der Fahrtarife (Stand 27.03.2007) |
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Diese
Seite beschäftigt sich mit der Entwicklung der Fahrpreise beim Schweriner
Nahverkehr. Als Ausgangsbasis habe ich den Stand von 1990 gewählt und die
Ereignisse bis heute zusammengetragen. Zu DDR-Zeiten beschränkten sich die
Tarifanpassungen im Prinzip auf die Einführung von Zahlgrenzen auf neuen
Strecken. Für den Fährverkehr auf dem Pfaffenteich gab es immer einen Extratarif. |
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Seit
1990 gab es folgende Tarifänderungen: |
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Stand
1990 |
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Das Tarifsortiment umfasste
Einzelfahrscheine, Sammelkarten und Monatskarten. Als Besonderheit gab es in
Schwerin auch ein Fahrscheinblock für 50 Fahrten zum Preis von 5,00 M. Die
damit verbundene dreimonatige Ermäßigung galt nur, wenn der Fahrscheinblock
mit Deckblatt und Gültigkeitsdatum während der Inanspruchnahme nachgewiesen
werden kann. Nach Ablauf der Frist war es gestattet die Fahrscheine zum Wert
von 0,10 M weiter zu benutzen. Das Streckennetz war in zahlreiche
Streckenabschnitte mit unterschiedlicher Tarifhöhe gegliedert. Die Tarifhöhe
für die jeweilige Fahrt richtete sich nach der Anzahl der während der Fahrt
überschritten Zahlgrenzen. Eine Umsteigeberechtigung gab es bis auf wenige
Ausnahmen nicht. So mussten Fahrgäste ohne gültige Monatskarte kurz nach
jedem Betreten des Verkehrsmittels einen Einzelfahrschein oder einen
Abschnitt der Sammelkarte oder ein Abschnitt es 50-Fahrten-Blockes entwerten.
Ein überfahren einer Zahlgrenze erhöhte den Tarif in der Regel um 0,10 M oder
einen Abschnitt des 50-Fahrten-Blocks. Auch war es gestattet einen weiteren
Abschnitt der Sammelkarten zu entwerten, was aber teurer als ein dem Tarif
entsprechender Einzelfahrschein war. Die unterschiedlichen Monatskarten
für einzelne Linien oder für das Stadtgebiet (alle Strecken vom Leninplatz,
heute Marienplatz, bis zur ersten Zahlgrenze) oder für das Gesamtnetz waren
an den Kalendermonat gebunden und galten nur für eine Person. Dazu musste die
Monatskarte mit vollem Namen und der Anschrift versehen sein. Ermäßigungen von 50% des
Einzelfahrpreises gab für Kinder im Alter von 4 bis
14 Jahren, für Schüler mit gültigem Schülerausweis und für Schwerbeschädigte.
Kinder unter 4 Jahre konnten in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos
fahren, wenn sie kein Sitzplatz beanspruchen.
Schwerstbeschädigte mit amtlichen Ausweis hatten
einschließlich einer Begleitperson, eines Blindenführerhundes bzw. eines
Krankenfahrstuhles freie Fahrt. (Die Mitnahme eines Krankenfahrstuhles war
aber nahezu unmöglich, galt es doch beim Ein- und Aussteigen mehrere
Trittstufen zu überwinden. Die Niederflurfahrzeuge der heutigen Zeit gab es
nicht.) Für Gepäckstücke, die über die
Ausmaße 60 x 30 x 15 cm hinausgingen, war der Einzelpreis der jeweiligen
Strecke zu entrichten. |
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Mit dem Fahrplanwechsel
am 27. Mai 1990 gab es beim VEB Nahverkehr Schwerin folgende Zahlgrenzen: |
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Linie |
Zahlgrenze |
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1 |
Klement-Gottwald-Werk -
Großer Dreesch II |
keine; bei Fahrten in der
Kombination Linie 1 mit Linie 15 (in der Linienführung der Linie 1 vor 1977)
musste nach direktem Umgestiegen kein neue Fahrschein gelöst werden, gleiches
galt für Fahrgäste der Linie 1 nach Ankunft am Berliner Platz, die mit den
Linien 2 oder 3 zum Großer Dreesch III weiter fuhren bzw. von dort kamen um
am Berliner Platz die Linie 1 umzusteigen |
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2 |
Lankow-Siedlung - Großer
Dreesch III |
keine |
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3 |
Großer Dreesch III - Neu
Pampow |
Waldfriedhof, Wüstmark |
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4 |
Lankow-Siedlung - Neu
Pampow |
Waldfriedhof, Wüstmark |
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4A |
Wittenburger Straße - Neu
Pampow |
Waldfriedhof, Wüstmark;
Umsteigeberechtigung für die Linie 2 von/nach Lankow-Siedlung |
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5 |
Busbahnhof - Görries |
keine |
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6 |
Hermann-Duncker-Straße - Petersberg/Vorbeck/Görslow |
Freilichtmuseum, Raben
Steinfeld nur in Richtung Pinnow, Oberdorf, Godern, Gneven
Ausbau, Gneven Dorf |
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7 |
Busbahnhof - Krebsförden
(- Wüstmark) |
Gartenstadt, Krebsförden |
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8 |
Busbahnhof - Hundorf (- Lübstorf) |
Klement-Gottwald-Werk, Wickendorf,
Seehof, Hundorf |
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9 |
Hermann-Duncker-Straße - Stern Buchholz (- Stern
Buchholz II) |
Stern Buchholz |
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10 |
Schelfwerder - Platz der OdF (- Görries) |
Platz der OdF |
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12 |
Busbahnhof -
Wittenförden/Sacktannen |
Voßstraße, An den Wadehängen |
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13 |
Lankow-Siedlung -
Sacktannen |
An den Wadehängen |
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14 |
Schelfwerder - Sacktannen |
Lambrechtsgrund, An den
Wadehängen |
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15 |
Busbahnhof - Zoo |
keine; bei Fahrten in der
Kombination Linie 15 mit Linie 1 (in der Linienführung der Linie 1 vor 1977)
musste nach direktem Umgestiegen kein neue Fahrschein gelöst werden |
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16 |
Hegelstraße - Görries |
Waldfriedhof |
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17 |
Lankow-Siedlung -
Friedrichsthal |
keine |
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18 |
Lankow-Siedlung - Pingelshagen |
Warnitz |
|
19 |
Hegelstraße - Otto-von-Guericke-Straße |
keine |
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20 |
Hegelstraße - Sacktannen |
Leninallee,
Lambrechtsgrund, An den Wadehängen |
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21 |
Lankow-Siedlung - Görries |
An den Wadehängen (ohne
diese Haltestelle zu bedienen) |
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Tarifübersicht
Stand 1990 |
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Einzelfahrschein je nach
Anzahl der überfahrenden Zahlgrenzen |
0,20 M, 0,30 M, 0,40 M, |
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Kinderfahrschein je nach
Anzahl der Zahlgrenzen |
50% vom Einzelfahrschein |
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Sammelkarte (6
Fahrscheine für 0,20 M-Strecken) |
1,00 M |
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Sammelkarte Kind (6
Fahrscheine für 0,10 M-Strecken Kindertarif) |
0,50 M |
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Fahrscheinblock für 50
Tarifeinheiten (gültig nur mit Deckblatt innerhalb von 3 Monaten nach Kauf) |
5,00 M |
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Monatskarte (grün) für
eine Linie ohne Zahlgrenze (1) (2) |
6,00 M |
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Monatkarte (rot) für alle
Linien in Stadtzentrum bis zur ersten Zahlgrenze |
10,00 M |
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Monatskarte (blau) für
eine Linie mit Zahlgrenze (3) |
10,00 M |
|
Monatskarte (gelb) für das
Gesamtnetz (3) |
12,00 M |
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Monatkarte (weiß) für
Kinder im gesamten Netz (3) (für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren zwei
Monate gültig) |
6,00 M |
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(1) auch in Kombination
für Linie 1 und 15 in der Linienführung der Linie 1 vor 1977 (Klement-Gottwald-Werk
- Zippendorf) |
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(2) Monatskarten nur für
Linie 1 galten auch auf den Linien 2 und 3 zum Großen Dreesch III |
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(3) nach und von Gneven, Godern, Vorbeck, Görslow, Lübstorf haben
Monatskarten keine Gültigkeit |
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Die Tariferhöhung ging mit der
Neuordnung der Zahlgrenzen einher. Das Netz der durch die Nahverkehr Schwerin
GmbH betriebenen Linien wurde in zwei Teilnetze geteilt. Die Zone I umfasst das
Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin und die Zone II das Gebiet außerhalb der
Stadtgrenzen. Beim Überfahren der Haltestellen Fähre (Linie 6), Wickendorf
(Linie 8), Leninallee (Linie 9), An den Wadehängen (Linie 12) und Warnitz (Linie 18) ist bei Einzelfahrscheinen
der doppelte Tarif oder eine Zeitkarte für zwei Zonen zu benutzen. Hinweis: Die Zahlgrenzen
entsprachen aber nicht dem tatsächlichen Verlauf der Stadtgrenze. So lagen
die Vororte Stern Buchholz und Sacktannen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt
wurde aber der Zone II zugeordnet. Gleiches galt für Warnitz
Ausbau, was eigentlich zum Stadtteil Warnitz
gehörte. Die Monatskarte war nicht mehr an
den Kalendermonat gebunden, sondern galt vom Tag der Ausstellung bis zu dem
Tag im Folgemonat, der dem Ausstellungstag voran geht (z.B. Ausstellung am
17.01.1991, gilt also bis 16.02.1991, 24:00 Uhr). Statt der Kindermonatskarte
gab es nun die Monatskarte im Ausbildungsverkehr. Diese gilt für Kinder und
für Personen, die ausschließlich an einer längerfristigen Ausbildung
teilnehmen. Neu im Tarifsortiment waren: ·
die City-Karte als Tageskarte in der Tarifzone I (gültig für einen Tag
bis zum Folgetag 03:00 Uhr), ·
die Wochenkarte (gültig von Montag 00:00 Uhr bis nächster Montag 03:00
Uhr) und ·
die Petermännchenmonatskarte (gültig wie Monatskarte mit
Beförderungsausschluss montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis
09:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) Abgeschafft wurden die Sammelkarte
und der 50-Fahrtenblock. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Januar 1991 |
eine Zone |
zwei Zonen |
|
Einzelfahrschein |
0,50 DM |
1,00 DM |
|
Kinderfahrschein |
0,25 DM |
0,50 DM |
|
City-Karte |
2,00 DM |
|
|
City-Karte für Kinder |
1,00 DM |
|
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Wochenkarte |
6,00 DM |
10,80 DM |
|
Monatskarte |
20,00 DM |
36,00 DM |
|
Petermännchenkarte |
10,00 DM |
20,00 DM |
|
Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
15,00 DM |
27,00 DM |
|
Gepäck |
wie Einzelfahrschein |
wie Einzelfahrschein |
|
ab 1.
Januar 1992 |
|
Mit der Einführung dieses Tarifes wurde
ein Zeittarif eingeführt und alle Zahlgrenzen abgeschafft. Die
Einzelfahrausweise gelten 35 Minuten. Es dufte auch umgestiegen werden, wobei
die Umsteigezeit zur Fahrtzeit zählt. Hinweis: Die 35 Minuten
resultierten aus der Fahrzeit der längsten Straßenbahnlinie von Endstelle zu
Endstelle. Das war die Linie 4 von Lankow-Siedlung nach Neu Pampow. Die City-Karte wurde durch die
Tageskarte abgelöst, die jetzt im gesamten Netz gültig ist. Die
Petermännchenkarte durfte jetzt auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
genutzt werden. Monatskarten sind übertragbar, dürfen aber gleichzeitig nur
von einer Person genutzt werden. Neu im Tarifsortiment war der
Kurzstreckenfahrschein für zwei aufeinander folgende Haltestellenabstände mit
maximal 5 Minuten Fahrzeit ohne Umsteigeberechtigung. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Januar 1992 |
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Einzelfahrschein |
1,00 DM |
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Kinderfahrschein |
0,50 DM |
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Kurzstrecke |
0,50 DM |
|
|
Tageskarte |
4,00 DM |
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|
Tageskarte für Kinder |
2,00 DM |
|
|
Wochenkarte |
9,00 DM |
|
|
Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
7,00 DM |
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|
Monatskarte |
36,00 DM |
|
|
Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
27,00 DM |
|
|
Petermännchenkarte |
25,00 DM |
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Gepäck / Hunde |
wie Einzelfahrschein |
|
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ab 1.
Februar 1993 |
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Mit diesem Tarif änderten sich die
Nutzungsbedingungen nur für die Wochenkarten. Der Gültigkeitsbeginn konnte
frei gewählt werden und war somit nicht mehr an die Kalenderwoche gebunden.
Die Gültigkeit dieser Fahrscheine endete mit dem 7. Tag nach Entwertung um
24:00 Uhr. Die Tageskarten gelten nur noch am Tag der Entwertung, also 3
Stunden kürzer. Der Kurzsteckenfahrschein gilt weiterhin 5 Minuten aber ohne
Begrenzung des Fahrweges. Fahrräder sind von der Beförderung nicht mehr ausgeschlossen.
Am Wochenende (Samstag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr) können Inhaber von
Monatskarten einen Erwachsenen und zwei Kinder oder drei Kinder mitnehmen. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Februar 1993 |
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Einzelfahrschein |
1,50 DM |
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Kinderfahrschein |
1,00 DM |
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Kurzstrecke |
1,00 DM |
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|
Tageskarte |
5,00 DM |
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|
Tageskarte für Kinder |
3,00 DM |
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Wochenkarte |
11,00 DM |
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|
Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
8,50 DM |
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Monatskarte |
39,00 DM |
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Monatskarte im Ausbildungsverkehr |
29,00 DM |
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Petermännchenkarte |
27,00 DM |
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Gepäck / Hunde |
wie Einzelfahrschein |
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Fahrrad |
wie Kinderfahrschein |
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ab 1. März 1995 |
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Jetzt änderten sich die Nutzungsbedingungen
für Tageskarten. Sie sind jetzt 24 Stunden nach Entwertung gültig. Die
Mitnahmeberechtigung für Inhaber von Monatskarten gilt jetzt auch an
Feiertagen und wird auch auf die Petermännchenkarte ausgeweitet. Die
Ausschlusszeit der Petermännchenkarten beginnt eine Stunde früher (05:00 Uhr
bis 09:00 Uhr). Neu im Tarifsortiment waren:
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Tarifübersicht
Stand 1. März 1995 |
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|
Einzelfahrschein |
2,00 DM |
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Kinderfahrschein |
1,30 DM |
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Kurzstrecke |
1,50 DM |
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Mehrfahrtenkarte |
8,50 DM |
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Mehrfahrtenkarte für
Kinder |
5,50 DM |
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Tageskarte |
6,00 DM |
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|
Tageskarte für Kinder |
3,50 DM |
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Familienkarte |
10,00 DM |
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Gruppenkarte (pro Person) |
3,00 DM |
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Wochenkarte |
15,00 DM |
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Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
11,00 DM |
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|
Monatskarte |
48,00 DM |
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|
Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
36,00 DM |
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Petermännchenkarte |
37,00 DM |
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Firmenticket |
37,00 DM |
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Jahreskarte |
480,00 DM |
|
|
Jahreskarte im
Ausbildungsverkehr |
360,00 DM |
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|
Petermännchenjahreskarte |
370,00 DM |
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Gepäck / Hunde |
1,30 DM |
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|
Fahrrad |
2,00 DM |
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Monatskarte für die
Mitnahme |
20,00 DM |
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ab 1.
Januar 1999 |
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Jetzt führte der NVS den Zeit- und
Zonentarif ein. Das Bediengebiet wurde in zwei Tarifzonen unterteilt. Das
Territorium der Stadt Schwerin galt als Zone I und angrenzendenden
Landkreise als Zone II. Die Tarifbestimmungen und Preise sind innerhalb der
Zonen gleich. Der Tarif ist für das Gesamtnetz zu entrichten, wenn sich die
Ein- und Ausstiegshaltestelle in unterschiedlichen Zonen befinden. Überfährt
ein Fahrgast bei einer Fahrt die Zonengrenze zweimal, steigt also in der
gleichen Zone aus, in der er eingestiegen ist, gilt der Tarif für eine Zone.
Als letzte Haltestellen vor verlassen des Stadtgebietes gelten die
Haltestellen Fähre mit Schließung dieser Haltestelle am 10. Juni 2001 Mueß Ausbau (Linie 6), Wickendorf (Linie 8), Am Neumühler See (nur in Richtung Dorfeingang für die Linien
12 und 20 [Linie 20 ab 30. Mai 1999 in Linie 13 aufgegangen] und Siemensplatz
(Linien 12 und 20 [Linie 20 ab 30. Mai 1999 in Linie 13 aufgegangen]).
Zunächst war es auch vorgesehen die Haltestelle Stubbenland (Linie 18) mit
einzubeziehen. Aber die nur 800 Meter hinter der Stadtgrenze gelegene
Gemeinde Pingels-hagen hatte sich bereit erklärt
die Mehrkosten der Fahrgäste für die zweite Zone zu übernehmen. Die Monats- und Jahreskarten sind
fortan personengebunden und müssen vom Nutzer mit vollständigen Namen und
Adresse versehen werden. Das Firmenticket auf Monatkartenbasis wurde in ein
Jobticket auf Jahreskartenbasis umgestellt und verlor so erheblich an
Attraktivität zumal es genau so teuer war, wie die Jahreskarte. Für die
Mitnahme für Hunde und Fahrräder ist nun ein Fahrausweis für Erwachsene je
nach gewünschter Geltungsdauer (Einzelfahrt, Tag, Woche, Monat, Jahr) nötig.
Die Mitnahmen von Gepäck ist jetzt kostenlos. Auf Grund der geringen
Nachfrage schaffte der NVS die Mehrfahrtenkarte und die Gruppenkarte ab. Damit blieben die Tarife für die
meisten Fahrgäste innerhalb des Stadtgebietes unverändert. Nur wer im Umland
wohnte, musste nun tiefer in die Tasche greifen. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Januar 1999 |
eine Zone |
zwei Zonen |
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Einzelfahrschein |
2,00 DM |
3,00 DM |
|
Kinderfahrschein |
1,30 DM |
2,30 DM |
|
Kurzstrecke |
1,50 DM |
1,50 DM |
|
Tageskarte |
6,00 DM |
9,00 DM |
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Tageskarte für Kinder |
3,50 DM |
6,50 DM |
|
Familienkarte |
10,00 DM |
15,00 DM |
|
Wochenkarte |
15,00 DM |
23,00 DM |
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Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
11,00 DM |
17,00 DM |
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Monatskarte |
48,00 DM |
74,00 DM |
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Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
36,00 DM |
56,00 DM |
|
Petermännchenkarte |
37,00 DM |
58,00 DM |
|
Jahreskarte |
480,00 DM |
740,00 DM |
|
Jahreskarte im
Ausbildungsverkehr |
360,00 DM |
560,00 DM |
|
Petermännchenjahreskarte |
370,00 DM |
580,00 DM |
|
Jobticket |
480,00 DM |
740,00 DM |
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Am 1. Juli 1999 führte
der Nahverkehr das Mobilticket, eine übertragbare Monatskarte, als
Sondertarif wieder ein. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Juli 1999 |
eine Zone |
zwei Zonen |
|
Mobilticket |
70,00 DM |
95,00 DM |
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ab 1.
Januar 2002 (Einführung des Euro) |
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Mit Einführung des Euro als
Zahlungsmittel am 1. Januar 2002 hat der Nahverkehr die Tarife umgerechnet (1
Euro = 1,95583 DM) und auf glatte 5 Centbeträge
abgerundet. Bis zum 28. Februar konnten noch die Fahrscheine mit DM-Beträgen
abgefahren werden. Als einzige Änderung im Sortiment
konnten die Fahrgäste keine Jahreskarten mehr erwerben. Als Ersatz gab man
den treuen Fahrgästen die Möglichkeit eine Abonnementsvereinbarung
abzuschließen. Mit dieser Vereinbarung bekommen die Fahrgäste nach 3 Monaten
2%, nach 6 Monaten 4% und nach 9 Monaten 6% Preisnachlass auf die gewünschte
Monatskarte. Diese muss jedoch ununterbrochen bezogen und per Bankeinzug
bezahlt werden. Diese Monatskarten liefert der NVS zum Kunden nach Hause. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Januar 2002 |
eine Zone |
zwei Zonen |
|
Einzelfahrschein |
1,00 € |
1,50 € |
|
Kinderfahrschein |
0,65 € |
1,15 € |
|
Kurzstrecke |
0,75 € |
0,75 € |
|
Tageskarte |
3,00 € |
4,60 € |
|
Tageskarte für Kinder |
1,75 € |
3,30 € |
|
Familienkarte |
5,10 € |
7,65 € |
|
Wochenkarte |
8,00 € |
12,00 € |
|
Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
5,60 € |
8,70 € |
|
Monatskarte |
25,00 € |
38,00 € |
|
Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
18,40 € |
28,60 € |
|
Petermännchenkarte |
19,00 € |
30,00 € |
|
Mobilticket (übertragbare
Monatskarte) |
36,00 € |
43,20 € |
|
Jobticket |
250,00 € |
380,00 € |
|
ab 1.
März 2002 |
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Das Wechselgeld in
Fahrscheinverkaufsautomaten bereiteten den Verantwortlichen große Probleme. Durch
die begrenzte Anzahl von Münzfächern und durch die 5 Centbeträge
der Tarife konnten die Fahrgäste nicht mit 20 Centmünzen
bezahlen. Da die Fahrgäste meist mit Einzelmünzen zahlten, war der
Wechselgeldvorrat schnell erschöpft. Der Aufwand stieg für die Mitarbeiter
der Automatenwartung erheblich. Die Minderung dieses Problem konnte mit der
weiteren Absenkung der Tarife auf glatte 10 Centbeträge
erreicht werden. Die Automaten konnten für Annahme von 20 Cent- statt der 5 Centmünzen umgerüstet werden. Zur Kompensation der Mindereinnahmen gab es nun keinen
Kurzstreckenfahrschein mehr. |
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Tarifübersicht
Stand 1. März 2002 |
eine Zone |
zwei Zonen |
|
Einzelfahrschein |
1,00 € |
1,50 € |
|
Kinderfahrschein |
0,60 € |
1,10 € |
|
Tageskarte |
3,00 € |
4,60 € |
|
Tageskarte für Kinder |
1,70 € |
3,30 € |
|
Familienkarte |
5,10 € |
7,60 € |
|
Wochenkarte |
8,00 € |
12,00 € |
|
Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
5,60 € |
8,70 € |
|
Monatskarte |
25,00 € |
38,00 € |
|
Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
18,40 € |
28,60 € |
|
Petermännchenkarte |
19,00 € |
30,00 € |
|
Mobilticket (übertragbare
Monatskarte) |
36,00 € |
43,20 € |
|
Jobticket |
250,00 € |
380,00 € |
|
ab 1.
Januar 2005 |
|
Nach fast 10 Jahren erhöhten sich die
Fahrpreise auf Grund der ständig sinkenden Betriebskostenzuschüssen der Stadt
Schwerin um ca. 20 Prozent. Die Stadtvertreter beschlossen in der
Haushaltsberatung von 2003 den Betrag bis 2007 jährlich um 425.000 Euro
gegenüber dem Vorjahr zu kürzen. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Januar 2005 |
eine Zone |
zwei Zonen |
|
Einzelfahrschein |
1,20 € |
1,80 € |
|
Kinderfahrschein |
0,70 € |
1,30 € |
|
Tageskarte |
3,60 € |
5,50 € |
|
Tageskarte für Kinder |
2,00 € |
3,90 € |
|
Familienkarte |
6,10 € |
9,10 € |
|
Wochenkarte |
9,60 € |
14,40 € |
|
Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
6,70 € |
10,40 € |
|
Monatskarte |
30,00 € |
45,60 € |
|
Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
22,00 € |
34,30 € |
|
Petermännchenkarte |
22,80 € |
36,00 € |
|
Mobilticket (übertragbare
Monatskarte) |
43,20 € |
58,80 € |
|
Jobticket |
300,00 € |
456,00 € |
|
ab 1.
Januar 2006 |
|
Die Fahrpreise stiegen zum 1.
Januar 2006 auf Grund weiter sinkender Zuschüsse der Stadt, des Landes und des
Bundes einerseits sowie gestiegener Kosten und sinkender Beförderungszahlen
andererseits. Der Einzelfahrschein ist jetzt 40
statt wie bisher 35 Minuten gültig. Die Nutzung von Fahrausweisen im
Ausbildungsverkehr ist für Auszubildende und Studenten jetzt einfacher. Es
genügt nun eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Januar 2006 |
eine Zone |
zwei Zonen |
|
Einzelfahrschein |
1,30 € |
2,00 € |
|
Kinderfahrschein |
0,80 € |
1,40 € |
|
Tageskarte |
4,00 € |
6,10 € |
|
Tageskarte für Kinder |
2,20 € |
4,30 € |
|
Familienkarte |
6,70 € |
10,00 € |
|
Wochenkarte |
10,60 € |
15,80 € |
|
Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
7,40 € |
11,40 € |
|
Monatskarte |
33,00 € |
50,20 € |
|
Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
24,20 € |
37,70 € |
|
Petermännchenkarte |
25,10 € |
39,60 € |
|
Mobilticket (übertragbare
Monatskarte) |
47,50 € |
64,70 € |
|
Jobticket |
330,00 € |
502,00 € |
|
Die Fahrpreise stiegen zum 1. Januar
2007 um durchschnittlich 15 Prozent. Wie in den letzten Jahren sinken die
städtischen Zuschüsse gegenüber dem Vorjahr um rund 425.000 Euro. Im Jahre
2007 werde die Stadt die Zuschüsse aber um 725.000 Euro gegenüber 2006
reduzieren. Der Bund kürzt ebenfalls die Zuschüsse der
Fahrpreisvergünstigungen für Behinderte um 120.000 Euro und für Schüler um
weitere 200.000 Euro. Gleichzeitig steigen die Energiekosten für Diesel um
120.000 Euro, für Strom um 250.000 Euro und für Heizkosten um 50.000 Euro.
Der NVS selbst hat alles unternommen, um der Preisspirale entgegen zu wirken.
So sind die Fahrpläne weiter optimiert und die Personalkosten gesenkt worden. Gleichzeitig ändern folgende
Beförderungsbedingungen: ·
Der Einzelfahrschein ist jetzt 45 statt wie bisher 40 Minuten gültig ·
Die Mitnahmeberechtigung am Wochenende für Monatskarteninhaber wurde
eingeschränkt: unentgeltlich Mitnahmeberechtigt sind nur noch alle zum
Haushalt des Karteninhabers gehörenden Personen. |
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Tarifübersicht
Stand 1. Januar 2007 |
eine Zone |
zwei Zonen |
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Einzelfahrschein |
1,50 € |
2,30 € |
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Kinderfahrschein |
0,90 € |
1,60 € |
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Tageskarte |
4,60 € |
7,00 € |
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Tageskarte für Kinder |
2,50 € |
5,00 € |
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Familienkarte |
7,70 € |
11,50 € |
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Wochenkarte |
12,20 € |
18,50 € |
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Wochenkarte im
Ausbildungsverkehr |
8,50 € (ab 01.04.07: 7:40 €) |
13,00 € |
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Monatskarte |
38,00 € |
58,00 € |
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Monatskarte im
Ausbildungsverkehr |
28,00 € (ab 01.04.07: 24,20 €) |
43,50 € |
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Petermännchenkarte |
29,00 € |
45,50 € |
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Mobilticket (übertragbare
Monatskarte) |
55,00 € |
75,00 € |
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Jobticket |
380,00 € |
580,00 € |
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Die Stadtvertreter beschlossen auf
ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2006, dass es keine Tariferhöhung für Monats- und
Wochenkarten im Ausbildungsverkehr für das Stadtnetz gibt, wenn die
zusätzliche Kürzung der Zuschüsse um 300.000 Euro im Haushaltsplan der Stadt
Schwerin für 2007 zurückgenommen wird. Dieses Geld ist Zweckgebunden und darf
nur für die Ermäßigung dieser Fahrscheine verwendet werden. Dies bedeutet,
der Nahverkehr verkauft die Monatskarten im Ausbildungsverkehr und die
Wochenkarte im Ausbildungsverkehr für das Stadtnetz zum alten Preis von 24,20
Euro bzw. 7,40 Euro und erhält dafür von der Stadt einen Ausgleich vom 3,80
Euro bzw. 1,10 Euro für jede verkaufte Monatskarte im Ausbildungsverkehr für
das Stadtnetz. Nach der Bewilligung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Jahr 2007 konnte der Preisnachlass
zum 1. April in Kraft treten. |
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Die Fähre auf dem Pfaffenteich
hatte stets einen eigenen Tarif. Nicht zu allen Tarifanpassungen beim
Nahverkehr gab es Preisanpassungen. Es gibt nur Einzelfahrscheine.
Fahrräder sind von der Beförderung ausgeschlossen. Kinderwagen, Gepäck und
Kleinsttiere, sowie Schwerbehinderte mit entsprechender Legitimation, deren
Begleitperson, Blindenhunde, Krankenfahrstühle und orthopädische Hilfsmittel
können die Fähre kostenlos nutzen. |
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Datum |
Erwachsener |
Kind |
Zusatzangebot |
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Stand 1990 |
0,10 |
M |
0,05 |
M |
- |
|
ab 1. Januar 1991 |
0,25 |
DM |
0,25 |
DM |
- |
|
ab 1. Januar 1992 |
0,50 |
DM |
0,50 |
DM |
- |
|
ab 1. März 1995 |
1,00 |
DM |
0,50 |
DM |
- |
|
ab 1. Januar 2002 |
0,50 |
€ |
0,25 |
€ |
- |
|
ab 1. März 2002 |
0,50 |
€ |
0,25 |
€ |
Rundfahrten zu 1,00 €
/0,50 € |
|
ab 1. Januar 2005 |
1,00 |
€ |
0,50 |
€ |
- |
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20.04.09