Die Entwicklung der Fahrtarife
von 1990 bis heute

(Stand 27.03.2007)

 

Diese Seite beschäftigt sich mit der Entwicklung der Fahrpreise beim Schweriner Nahverkehr. Als Ausgangsbasis habe ich den Stand von 1990 gewählt und die Ereignisse bis heute zusammengetragen. Zu DDR-Zeiten beschränkten sich die Tarifanpassungen im Prinzip auf die Einführung von Zahlgrenzen auf neuen Strecken. Für den Fährverkehr auf dem Pfaffenteich gab es immer einen Extratarif.

Seit 1990 gab es folgende Tarifänderungen:

 

01.01.91

01.01.92

01.02.93

01.03.95

01.01.99

01.01.02

01.03.02

01.01.05

01.01.06

01.01.07

 

Stand 1990

Das Tarifsortiment umfasste Einzelfahrscheine, Sammelkarten und Monatskarten. Als Besonderheit gab es in Schwerin auch ein Fahrscheinblock für 50 Fahrten zum Preis von 5,00 M. Die damit verbundene dreimonatige Ermäßigung galt nur, wenn der Fahrscheinblock mit Deckblatt und Gültigkeitsdatum während der Inanspruchnahme nachgewiesen werden kann. Nach Ablauf der Frist war es gestattet die Fahrscheine zum Wert von 0,10 M weiter zu benutzen.

Das Streckennetz war in zahlreiche Streckenabschnitte mit unterschiedlicher Tarifhöhe gegliedert. Die Tarifhöhe für die jeweilige Fahrt richtete sich nach der Anzahl der während der Fahrt überschritten Zahlgrenzen. Eine Umsteigeberechtigung gab es bis auf wenige Ausnahmen nicht. So mussten Fahrgäste ohne gültige Monatskarte kurz nach jedem Betreten des Verkehrsmittels einen Einzelfahrschein oder einen Abschnitt der Sammelkarte oder ein Abschnitt es 50-Fahrten-Blockes entwerten. Ein überfahren einer Zahlgrenze erhöhte den Tarif in der Regel um 0,10 M oder einen Abschnitt des 50-Fahrten-Blocks. Auch war es gestattet einen weiteren Abschnitt der Sammelkarten zu entwerten, was aber teurer als ein dem Tarif entsprechender Einzelfahrschein war.

Die unterschiedlichen Monatskarten für einzelne Linien oder für das Stadtgebiet (alle Strecken vom Leninplatz, heute Marienplatz, bis zur ersten Zahlgrenze) oder für das Gesamtnetz waren an den Kalendermonat gebunden und galten nur für eine Person. Dazu musste die Monatskarte mit vollem Namen und der Anschrift versehen sein.

Ermäßigungen von 50% des Einzelfahrpreises gab für Kinder im Alter von 4 bis 14 Jahren, für Schüler mit gültigem Schülerausweis und für Schwerbeschädigte. Kinder unter 4 Jahre konnten in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos fahren, wenn sie kein Sitzplatz beanspruchen. Schwerstbeschädigte mit amtlichen Ausweis hatten einschließlich einer Begleitperson, eines Blindenführerhundes bzw. eines Krankenfahrstuhles freie Fahrt. (Die Mitnahme eines Krankenfahrstuhles war aber nahezu unmöglich, galt es doch beim Ein- und Aussteigen mehrere Trittstufen zu überwinden. Die Niederflurfahrzeuge der heutigen Zeit gab es nicht.)

Für Gepäckstücke, die über die Ausmaße 60 x 30 x 15 cm hinausgingen, war der Einzelpreis der jeweiligen Strecke zu entrichten.

 

Mit dem Fahrplanwechsel am 27. Mai 1990 gab es beim VEB Nahverkehr Schwerin folgende Zahlgrenzen:

Linie

Zahlgrenze

1

Klement-Gottwald-Werk - Großer Dreesch II

keine; bei Fahrten in der Kombination Linie 1 mit Linie 15 (in der Linienführung der Linie 1 vor 1977) musste nach direktem Umgestiegen kein neue Fahrschein gelöst werden, gleiches galt für Fahrgäste der Linie 1 nach Ankunft am Berliner Platz, die mit den Linien 2 oder 3 zum Großer Dreesch III weiter fuhren bzw. von dort kamen um am Berliner Platz die Linie 1 umzusteigen

2

Lankow-Siedlung - Großer Dreesch III

keine

3

Großer Dreesch III - Neu Pampow

Waldfriedhof, Wüstmark

4

Lankow-Siedlung - Neu Pampow

Waldfriedhof, Wüstmark

4A

Wittenburger Straße - Neu Pampow

Waldfriedhof, Wüstmark; Umsteigeberechtigung für die Linie 2 von/nach Lankow-Siedlung

5

Busbahnhof - Görries

keine

6

Hermann-Duncker-Straße - Petersberg/Vorbeck/Görslow

Freilichtmuseum, Raben Steinfeld nur in Richtung Pinnow, Oberdorf, Godern, Gneven Ausbau, Gneven Dorf

7

Busbahnhof - Krebsförden (- Wüstmark)

Gartenstadt, Krebsförden

8

Busbahnhof - Hundorf (- Lübstorf)

Klement-Gottwald-Werk, Wickendorf, Seehof, Hundorf

9

Hermann-Duncker-Straße - Stern Buchholz (- Stern Buchholz II)

Stern Buchholz

10

Schelfwerder - Platz der OdF (- Görries)

Platz der OdF

12

Busbahnhof - Wittenförden/Sacktannen

Voßstraße, An den Wadehängen

13

Lankow-Siedlung - Sacktannen

An den Wadehängen

14

Schelfwerder - Sacktannen

Lambrechtsgrund, An den Wadehängen

15

Busbahnhof - Zoo

keine; bei Fahrten in der Kombination Linie 15 mit Linie 1 (in der Linienführung der Linie 1 vor 1977) musste nach direktem Umgestiegen kein neue Fahrschein gelöst werden

16

Hegelstraße - Görries

Waldfriedhof

17

Lankow-Siedlung - Friedrichsthal

keine

18

Lankow-Siedlung - Pingelshagen

Warnitz

19

Hegelstraße - Otto-von-Guericke-Straße

keine

20

Hegelstraße - Sacktannen

Leninallee, Lambrechtsgrund, An den Wadehängen

21

Lankow-Siedlung - Görries

An den Wadehängen (ohne diese Haltestelle zu bedienen)

 

Tarifübersicht Stand 1990

 

Einzelfahrschein je nach Anzahl der überfahrenden Zahlgrenzen

0,20 M, 0,30 M, 0,40 M,
0,50 M, 0,60 M, 0,70 M,
0,80 M, 0,90 M, 1,00 M

Kinderfahrschein je nach Anzahl der Zahlgrenzen

50% vom Einzelfahrschein

Sammelkarte (6 Fahrscheine für 0,20 M-Strecken)

1,00 M

Sammelkarte Kind (6 Fahrscheine für 0,10 M-Strecken Kindertarif)

0,50 M

Fahrscheinblock für 50 Tarifeinheiten (gültig nur mit Deckblatt innerhalb von 3 Monaten nach Kauf)

5,00 M

Monatskarte (grün) für eine Linie ohne Zahlgrenze (1) (2)

6,00 M

Monatkarte (rot) für alle Linien in Stadtzentrum bis zur ersten Zahlgrenze

10,00 M

Monatskarte (blau) für eine Linie mit Zahlgrenze (3)

10,00 M

Monatskarte (gelb) für das Gesamtnetz (3)

12,00 M

Monatkarte (weiß) für Kinder im gesamten Netz (3) (für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren zwei Monate gültig)

6,00 M

(1) auch in Kombination für Linie 1 und 15 in der Linienführung der Linie 1 vor 1977 (Klement-Gottwald-Werk - Zippendorf)

(2) Monatskarten nur für Linie 1 galten auch auf den Linien 2 und 3 zum Großen Dreesch III

(3) nach und von Gneven, Godern, Vorbeck, Görslow, Lübstorf haben Monatskarten keine Gültigkeit

 

ab 1. Januar 1991

Die Tariferhöhung ging mit der Neuordnung der Zahlgrenzen einher. Das Netz der durch die Nahverkehr Schwerin GmbH betriebenen Linien wurde in zwei Teilnetze geteilt. Die Zone I umfasst das Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin und die Zone II das Gebiet außerhalb der Stadtgrenzen. Beim Überfahren der Haltestellen Fähre (Linie 6), Wickendorf (Linie 8), Leninallee (Linie 9), An den Wadehängen (Linie 12) und Warnitz (Linie 18) ist bei Einzelfahrscheinen der doppelte Tarif oder eine Zeitkarte für zwei Zonen zu benutzen.

Hinweis: Die Zahlgrenzen entsprachen aber nicht dem tatsächlichen Verlauf der Stadtgrenze. So lagen die Vororte Stern Buchholz und Sacktannen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt wurde aber der Zone II zugeordnet. Gleiches galt für Warnitz Ausbau, was eigentlich zum Stadtteil Warnitz gehörte.

Die Monatskarte war nicht mehr an den Kalendermonat gebunden, sondern galt vom Tag der Ausstellung bis zu dem Tag im Folgemonat, der dem Ausstellungstag voran geht (z.B. Ausstellung am 17.01.1991, gilt also bis 16.02.1991, 24:00 Uhr). Statt der Kindermonatskarte gab es nun die Monatskarte im Ausbildungsverkehr. Diese gilt für Kinder und für Personen, die ausschließlich an einer längerfristigen Ausbildung teilnehmen.

Neu im Tarifsortiment waren:

·           die City-Karte als Tageskarte in der Tarifzone I (gültig für einen Tag bis zum Folgetag 03:00 Uhr),

·           die Wochenkarte (gültig von Montag 00:00 Uhr bis nächster Montag 03:00 Uhr) und

·           die Petermännchenmonatskarte (gültig wie Monatskarte mit Beförderungsausschluss montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

Abgeschafft wurden die Sammelkarte und der 50-Fahrtenblock.

 

Tarifübersicht Stand 1. Januar 1991

eine Zone

zwei Zonen

Einzelfahrschein

0,50 DM

1,00 DM

Kinderfahrschein

0,25 DM

0,50 DM

City-Karte

2,00 DM

 

City-Karte für Kinder

1,00 DM

 

Wochenkarte

6,00 DM

10,80 DM

Monatskarte

20,00 DM

36,00 DM

Petermännchenkarte

10,00 DM

20,00 DM

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

15,00 DM

27,00 DM

Gepäck

wie Einzelfahrschein

wie Einzelfahrschein

 

ab 1. Januar 1992

Mit der Einführung dieses Tarifes wurde ein Zeittarif eingeführt und alle Zahlgrenzen abgeschafft. Die Einzelfahrausweise gelten 35 Minuten. Es dufte auch umgestiegen werden, wobei die Umsteigezeit zur Fahrtzeit zählt.

Hinweis: Die 35 Minuten resultierten aus der Fahrzeit der längsten Straßenbahnlinie von Endstelle zu Endstelle. Das war die Linie 4 von Lankow-Siedlung nach Neu Pampow.

Die City-Karte wurde durch die Tageskarte abgelöst, die jetzt im gesamten Netz gültig ist. Die Petermännchenkarte durfte jetzt auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Monatskarten sind übertragbar, dürfen aber gleichzeitig nur von einer Person genutzt werden.

Neu im Tarifsortiment war der Kurzstreckenfahrschein für zwei aufeinander folgende Haltestellenabstände mit maximal 5 Minuten Fahrzeit ohne Umsteigeberechtigung.

 

Tarifübersicht Stand 1. Januar 1992

 

 

Einzelfahrschein

1,00 DM

 

Kinderfahrschein

0,50 DM

 

Kurzstrecke

0,50 DM

 

Tageskarte

4,00 DM

 

Tageskarte für Kinder

2,00 DM

 

Wochenkarte

9,00 DM

 

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

7,00 DM

 

Monatskarte

36,00 DM

 

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

27,00 DM

 

Petermännchenkarte

25,00 DM

 

Gepäck / Hunde

wie Einzelfahrschein

 

 

ab 1. Februar 1993

Mit diesem Tarif änderten sich die Nutzungsbedingungen nur für die Wochenkarten. Der Gültigkeitsbeginn konnte frei gewählt werden und war somit nicht mehr an die Kalenderwoche gebunden. Die Gültigkeit dieser Fahrscheine endete mit dem 7. Tag nach Entwertung um 24:00 Uhr. Die Tageskarten gelten nur noch am Tag der Entwertung, also 3 Stunden kürzer. Der Kurzsteckenfahrschein gilt weiterhin 5 Minuten aber ohne Begrenzung des Fahrweges. Fahrräder sind von der Beförderung nicht mehr ausgeschlossen. Am Wochenende (Samstag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr) können Inhaber von Monatskarten einen Erwachsenen und zwei Kinder oder drei Kinder mitnehmen.

 

Tarifübersicht Stand 1. Februar 1993

 

 

Einzelfahrschein

1,50 DM

 

Kinderfahrschein

1,00 DM

 

Kurzstrecke

1,00 DM

 

Tageskarte

5,00 DM

 

Tageskarte für Kinder

3,00 DM

 

Wochenkarte

11,00 DM

 

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

8,50 DM

 

Monatskarte

39,00 DM

 

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

29,00 DM

 

Petermännchenkarte

27,00 DM

 

Gepäck / Hunde

wie Einzelfahrschein

 

Fahrrad

wie Kinderfahrschein

 

 

ab 1. März 1995

Jetzt änderten sich die Nutzungsbedingungen für Tageskarten. Sie sind jetzt 24 Stunden nach Entwertung gültig. Die Mitnahmeberechtigung für Inhaber von Monatskarten gilt jetzt auch an Feiertagen und wird auch auf die Petermännchenkarte ausgeweitet. Die Ausschlusszeit der Petermännchenkarten beginnt eine Stunde früher (05:00 Uhr bis 09:00 Uhr).

Neu im Tarifsortiment waren:

  • Mehrfahrtenkarte für 5 Fahrten,
  • Familienkarte (Tageskarte für 4 Personen davon bis zu 2 Erwachsene),
  • Gruppenkarte ab 10 Personen,
  • Firmenticket (personengebundene Monatskarte für Mitarbeiter einer Firma, Institution o.ä., die mit dem NVS ein Vertrag für ein Großkundenabonnement abgeschlossen hat)
  • Jahreskarte, wie die Monatskarte übertragbar, darf aber gleichzeitig nur von einer Person genutzt werden,
  • Jahreskarte im Ausbildungsverkehr,
  • Petermännchenjahreskarte,
  • Mitnahmeticket für Hund / Gepäck,
  • Mitnahmeticket für Fahrrad und
  • Monatskarte für die Mitnahme.

 

Tarifübersicht Stand 1. März 1995

 

 

Einzelfahrschein

2,00 DM

 

Kinderfahrschein

1,30 DM

 

Kurzstrecke

1,50 DM

 

Mehrfahrtenkarte

8,50 DM

 

Mehrfahrtenkarte für Kinder

5,50 DM

 

Tageskarte

6,00 DM

 

Tageskarte für Kinder

3,50 DM

 

Familienkarte

10,00 DM

 

Gruppenkarte (pro Person)

3,00 DM

 

Wochenkarte

15,00 DM

 

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

11,00 DM

 

Monatskarte

48,00 DM

 

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

36,00 DM

 

Petermännchenkarte

37,00 DM

 

Firmenticket

37,00 DM

 

Jahreskarte

480,00 DM

 

Jahreskarte im Ausbildungsverkehr

360,00 DM

 

Petermännchenjahreskarte

370,00 DM

 

Gepäck / Hunde

1,30 DM

 

Fahrrad

2,00 DM

 

Monatskarte für die Mitnahme

20,00 DM

 

 

ab 1. Januar 1999

Jetzt führte der NVS den Zeit- und Zonentarif ein. Das Bediengebiet wurde in zwei Tarifzonen unterteilt. Das Territorium der Stadt Schwerin galt als Zone I und angrenzendenden Landkreise als Zone II. Die Tarifbestimmungen und Preise sind innerhalb der Zonen gleich. Der Tarif ist für das Gesamtnetz zu entrichten, wenn sich die Ein- und Ausstiegshaltestelle in unterschiedlichen Zonen befinden. Überfährt ein Fahrgast bei einer Fahrt die Zonengrenze zweimal, steigt also in der gleichen Zone aus, in der er eingestiegen ist, gilt der Tarif für eine Zone. Als letzte Haltestellen vor verlassen des Stadtgebietes gelten die Haltestellen Fähre mit Schließung dieser Haltestelle am 10. Juni 2001 Mueß Ausbau (Linie 6), Wickendorf (Linie 8), Am Neumühler See (nur in Richtung Dorfeingang für die Linien 12 und 20 [Linie 20 ab 30. Mai 1999 in Linie 13 aufgegangen] und Siemensplatz (Linien 12 und 20 [Linie 20 ab 30. Mai 1999 in Linie 13 aufgegangen]). Zunächst war es auch vorgesehen die Haltestelle Stubbenland (Linie 18) mit einzubeziehen. Aber die nur 800 Meter hinter der Stadtgrenze gelegene Gemeinde Pingels-hagen hatte sich bereit erklärt die Mehrkosten der Fahrgäste für die zweite Zone zu übernehmen.

Die Monats- und Jahreskarten sind fortan personengebunden und müssen vom Nutzer mit vollständigen Namen und Adresse versehen werden. Das Firmenticket auf Monatkartenbasis wurde in ein Jobticket auf Jahreskartenbasis umgestellt und verlor so erheblich an Attraktivität zumal es genau so teuer war, wie die Jahreskarte. Für die Mitnahme für Hunde und Fahrräder ist nun ein Fahrausweis für Erwachsene je nach gewünschter Geltungsdauer (Einzelfahrt, Tag, Woche, Monat, Jahr) nötig. Die Mitnahmen von Gepäck ist jetzt kostenlos. Auf Grund der geringen Nachfrage schaffte der NVS die Mehrfahrtenkarte und die Gruppenkarte ab.

Damit blieben die Tarife für die meisten Fahrgäste innerhalb des Stadtgebietes unverändert. Nur wer im Umland wohnte, musste nun tiefer in die Tasche greifen.

 

Tarifübersicht Stand 1. Januar 1999

eine Zone

zwei Zonen

Einzelfahrschein

2,00 DM

3,00 DM

Kinderfahrschein

1,30 DM

2,30 DM

Kurzstrecke

1,50 DM

1,50 DM

Tageskarte

6,00 DM

9,00 DM

Tageskarte für Kinder

3,50 DM

6,50 DM

Familienkarte

10,00 DM

15,00 DM

Wochenkarte

15,00 DM

23,00 DM

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

11,00 DM

17,00 DM

Monatskarte

48,00 DM

74,00 DM

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

36,00 DM

56,00 DM

Petermännchenkarte

37,00 DM

58,00 DM

Jahreskarte

480,00 DM

740,00 DM

Jahreskarte im Ausbildungsverkehr

360,00 DM

560,00 DM

Petermännchenjahreskarte

370,00 DM

580,00 DM

Jobticket

480,00 DM

740,00 DM

 

Am 1. Juli 1999 führte der Nahverkehr das Mobilticket, eine übertragbare Monatskarte, als Sondertarif wieder ein.

 

Tarifübersicht Stand 1. Juli 1999

eine Zone

zwei Zonen

Mobilticket

70,00 DM

95,00 DM

 

ab 1. Januar 2002 (Einführung des Euro)

Mit Einführung des Euro als Zahlungsmittel am 1. Januar 2002 hat der Nahverkehr die Tarife umgerechnet (1 Euro = 1,95583 DM) und auf glatte 5 Centbeträge abgerundet. Bis zum 28. Februar konnten noch die Fahrscheine mit DM-Beträgen abgefahren werden.

Als einzige Änderung im Sortiment konnten die Fahrgäste keine Jahreskarten mehr erwerben. Als Ersatz gab man den treuen Fahrgästen die Möglichkeit eine Abonnementsvereinbarung abzuschließen. Mit dieser Vereinbarung bekommen die Fahrgäste nach 3 Monaten 2%, nach 6 Monaten 4% und nach 9 Monaten 6% Preisnachlass auf die gewünschte Monatskarte. Diese muss jedoch ununterbrochen bezogen und per Bankeinzug bezahlt werden. Diese Monatskarten liefert der NVS zum Kunden nach Hause.

 

Tarifübersicht Stand 1. Januar 2002

eine Zone

zwei Zonen

Einzelfahrschein

1,00 €

1,50 €

Kinderfahrschein

0,65 €

1,15 €

Kurzstrecke

0,75 €

0,75 €

Tageskarte

3,00 €

4,60 €

Tageskarte für Kinder

1,75 €

3,30 €

Familienkarte

5,10 €

7,65 €

Wochenkarte

8,00 €

12,00 €

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

5,60 €

8,70 €

Monatskarte

25,00 €

38,00 €

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

18,40 €

28,60 €

Petermännchenkarte

19,00 €

30,00 €

Mobilticket (übertragbare Monatskarte)

36,00 €

43,20 €

Jobticket

250,00 €

380,00 €

 

ab 1. März 2002

Das Wechselgeld in Fahrscheinverkaufsautomaten bereiteten den Verantwortlichen große Probleme. Durch die begrenzte Anzahl von Münzfächern und durch die 5 Centbeträge der Tarife konnten die Fahrgäste nicht mit 20 Centmünzen bezahlen. Da die Fahrgäste meist mit Einzelmünzen zahlten, war der Wechselgeldvorrat schnell erschöpft. Der Aufwand stieg für die Mitarbeiter der Automatenwartung erheblich. Die Minderung dieses Problem konnte mit der weiteren Absenkung der Tarife auf glatte 10 Centbeträge erreicht werden. Die Automaten konnten für Annahme von 20 Cent- statt der 5 Centmünzen umgerüstet werden.

Zur Kompensation der Mindereinnahmen gab es nun keinen Kurzstreckenfahrschein mehr.

 

Tarifübersicht Stand 1. März 2002

eine Zone

zwei Zonen

Einzelfahrschein

1,00 €

1,50 €

Kinderfahrschein

0,60 €

1,10 €

Tageskarte

3,00 €

4,60 €

Tageskarte für Kinder

1,70 €

3,30 €

Familienkarte

5,10 €

7,60 €

Wochenkarte

8,00 €

12,00 €

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

5,60 €

8,70 €

Monatskarte

25,00 €

38,00 €

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

18,40 €

28,60 €

Petermännchenkarte

19,00 €

30,00 €

Mobilticket (übertragbare Monatskarte)

36,00 €

43,20 €

Jobticket

250,00 €

380,00 €

 

ab 1. Januar 2005

Nach fast 10 Jahren erhöhten sich die Fahrpreise auf Grund der ständig sinkenden Betriebskostenzuschüssen der Stadt Schwerin um ca. 20 Prozent. Die Stadtvertreter beschlossen in der Haushaltsberatung von 2003 den Betrag bis 2007 jährlich um 425.000 Euro gegenüber dem Vorjahr zu kürzen.

 

Tarifübersicht Stand 1. Januar 2005

eine Zone

zwei Zonen

Einzelfahrschein

1,20 €

1,80 €

Kinderfahrschein

0,70 €

1,30 €

Tageskarte

3,60 €

5,50 €

Tageskarte für Kinder

2,00 €

3,90 €

Familienkarte

6,10 €

9,10 €

Wochenkarte

9,60 €

14,40 €

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

6,70 €

10,40 €

Monatskarte

30,00 €

45,60 €

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

22,00 €

34,30 €

Petermännchenkarte

22,80 €

36,00 €

Mobilticket (übertragbare Monatskarte)

43,20 €

58,80 €

Jobticket

300,00 €

456,00 €

 

ab 1. Januar 2006

Die Fahrpreise stiegen zum 1. Januar 2006 auf Grund weiter sinkender Zuschüsse der Stadt, des Landes und des Bundes einerseits sowie gestiegener Kosten und sinkender Beförderungszahlen andererseits.

Der Einzelfahrschein ist jetzt 40 statt wie bisher 35 Minuten gültig. Die Nutzung von Fahrausweisen im Ausbildungsverkehr ist für Auszubildende und Studenten jetzt einfacher. Es genügt nun eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes.

 

Tarifübersicht Stand 1. Januar 2006

eine Zone

zwei Zonen

Einzelfahrschein

1,30 €

2,00 €

Kinderfahrschein

0,80 €

1,40 €

Tageskarte

4,00 €

6,10 €

Tageskarte für Kinder

2,20 €

4,30 €

Familienkarte

6,70 €

10,00 €

Wochenkarte

10,60 €

15,80 €

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

7,40 €

11,40 €

Monatskarte

33,00 €

50,20 €

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

24,20 €

37,70 €

Petermännchenkarte

25,10 €

39,60 €

Mobilticket (übertragbare Monatskarte)

47,50 €

64,70 €

Jobticket

330,00 €

502,00 €

 

ab 1. Januar 2007

Die Fahrpreise stiegen zum 1. Januar 2007 um durchschnittlich 15 Prozent. Wie in den letzten Jahren sinken die städtischen Zuschüsse gegenüber dem Vorjahr um rund 425.000 Euro. Im Jahre 2007 werde die Stadt die Zuschüsse aber um 725.000 Euro gegenüber 2006 reduzieren. Der Bund kürzt ebenfalls die Zuschüsse der Fahrpreisvergünstigungen für Behinderte um 120.000 Euro und für Schüler um weitere 200.000 Euro. Gleichzeitig steigen die Energiekosten für Diesel um 120.000 Euro, für Strom um 250.000 Euro und für Heizkosten um 50.000 Euro. Der NVS selbst hat alles unternommen, um der Preisspirale entgegen zu wirken. So sind die Fahrpläne weiter optimiert und die Personalkosten gesenkt worden.

Gleichzeitig ändern folgende Beförderungsbedingungen:

·         Der Einzelfahrschein ist jetzt 45 statt wie bisher 40 Minuten gültig

·         Die Mitnahmeberechtigung am Wochenende für Monatskarteninhaber wurde eingeschränkt: unentgeltlich Mitnahmeberechtigt sind nur noch alle zum Haushalt des Karteninhabers gehörenden Personen.

 

Tarifübersicht Stand 1. Januar 2007

eine Zone

zwei Zonen

Einzelfahrschein

1,50 €

2,30 €

Kinderfahrschein

0,90 €

1,60 €

Tageskarte

4,60 €

7,00 €

Tageskarte für Kinder

2,50 €

5,00 €

Familienkarte

7,70 €

11,50 €

Wochenkarte

12,20 €

18,50 €

Wochenkarte im Ausbildungsverkehr

8,50 € (ab 01.04.07: 7:40 €)

13,00 €

Monatskarte

38,00 €

58,00 €

Monatskarte im Ausbildungsverkehr

28,00 € (ab 01.04.07: 24,20 €)

43,50 €

Petermännchenkarte

29,00 €

45,50 €

Mobilticket (übertragbare Monatskarte)

55,00 €

75,00 €

Jobticket

380,00 €

580,00 €

 

Die Stadtvertreter beschlossen auf ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2006, dass es keine Tariferhöhung für Monats- und Wochenkarten im Ausbildungsverkehr für das Stadtnetz gibt, wenn die zusätzliche Kürzung der Zuschüsse um 300.000 Euro im Haushaltsplan der Stadt Schwerin für 2007 zurückgenommen wird. Dieses Geld ist Zweckgebunden und darf nur für die Ermäßigung dieser Fahrscheine verwendet werden. Dies bedeutet, der Nahverkehr verkauft die Monatskarten im Ausbildungsverkehr und die Wochenkarte im Ausbildungsverkehr für das Stadtnetz zum alten Preis von 24,20 Euro bzw. 7,40 Euro und erhält dafür von der Stadt einen Ausgleich vom 3,80 Euro bzw. 1,10 Euro für jede verkaufte Monatskarte im Ausbildungsverkehr für das Stadtnetz.

Nach der Bewilligung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Jahr 2007 konnte der Preisnachlass zum 1. April in Kraft treten.

 

Paffenteichfähre

Die Fähre auf dem Pfaffenteich hatte stets einen eigenen Tarif. Nicht zu allen Tarifanpassungen beim Nahverkehr gab es Preisanpassungen.

Es gibt nur Einzelfahrscheine. Fahrräder sind von der Beförderung ausgeschlossen. Kinderwagen, Gepäck und Kleinsttiere, sowie Schwerbehinderte mit entsprechender Legitimation, deren Begleitperson, Blindenhunde, Krankenfahrstühle und orthopädische Hilfsmittel können die Fähre kostenlos nutzen.

 

Datum

Erwachsener

Kind

Zusatzangebot

Stand 1990

0,10

M

0,05

M

-

ab 1. Januar 1991

0,25

DM

0,25

DM

-

ab 1. Januar 1992

0,50

DM

0,50

DM

-

ab 1. März 1995

1,00

DM

0,50

DM

-

ab 1. Januar 2002

0,50

0,25

-

ab 1. März 2002

0,50

0,25

Rundfahrten zu 1,00 € /0,50 €

ab 1. Januar 2005

1,00

0,50

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© 20.04.09 Axel Aurich www.schweriner-nahverkehr.de